Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Rechtsanwalt Holtzhausen ist stets darauf bedacht, das Kosten / Nutzenverhältnis eines jeden Verfahren mit dem Mandanten abzustimmen.

Es macht oft keinen Sinn, eine Klage gegen eine offenkundig insolvente Person / Firma zu erheben. Es ist auch unsinnig, gegen ein Verwarnungsgeld wegen eines Parkverstosses von unter 40,00 € vorzugehen und dabei Kosten zu verursachen, die leicht das 10-fache des Verwarnungsgeldes ausmachen können.

Bei zivil- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen besteht auch die Möglichkeit Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, wenn die finanzielle Situation eine eigene Prozeßfinanzierung nicht erlaubt.

Die anwaltlichen Gebühren werden seit dem 01.07.2006 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Bei zivilrechtlichen und familienrechtlichen Verfahren richtet sich die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert. Hier gilt bei einer Erstberatung von Verbrauchern eine Obergrenze von 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.

Bei Strafverfahren und Bußgeldangelegenheiten gelten Rahmengebühren, die für die Vertretung gegenüber der Staatsanwaltschaft, Behörde oder Gericht anfallen.

Auslagen und Kosten werden gesondert berechnet – natürlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Gebührenvereinbarung.

Weitergehende Fragen können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.